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Verkauf gegen zinslose Raten — Finanzamt darf keine Zinsen erfinden
Das Finanzamt darf bei Ratenzahlungen keine fiktiven Zinsen auf den geschuldeten Betrag erheben, wenn der Verkäufer auf Zinsen verzichtet. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Für Unternehmer bedeutet dies Klarheit bei der Gestaltung von Kaufverträgen mit Ratenzahlungsvereinbarungen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
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