Business· vor 19 Std.· Gegen Hartz IV
Sozialhilfe: Keine Übernahme von Mietkosten bei Wohngemeinschaft unter Verwandten
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Jobcenter die Miete für Wohngemeinschaften unter Verwandten nicht übernehmen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Bedarfsgemeinschaft nicht als Einstandsgemeinschaft gewertet wird. Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und der Unterstützung von Mitarbeitern auf die spezifischen Regelungen des Sozialhilferechts achten müssen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
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