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Kein Verbot für Meta-Brillen: Behörde sieht LED-Signal als ausreichend
Die Bundesnetzagentur sieht keine Notwendigkeit für ein Verbot von Metas Smart Glasses. Ein gut sichtbares LED-Signal an der Brille reicht den Behörden aus, um die Aufnahmefunktion für Dritte erkennbar zu machen. Dies bedeutet für Unternehmen, dass solche Geräte vorerst ohne zusätzliche regulatorische Hürden auf dem Markt bleiben können.
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