Trends· vor 4 Std.· Golem
Gegen § 22a TKG: Kommunale Netzbetreiber setzen auf Selbstverpflichtung
Kommunale Glasfaser-Netzbetreiber wollen eine Regulierung nach § 22a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vermeiden. Sie verpflichten sich stattdessen zu Open-Access-Angeboten in ihren Fest- und Mobilfunknetzen. Dies könnte zu mehr Wettbewerb und potenziell besseren Konditionen für Unternehmen führen, die auf Netzwerkinfrastruktur angewiesen sind.
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