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Erbrecht: BFH kippt Besteuerung fiktiver Zinsen bei Verwandten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Besteuerung fiktiver Zinsen bei Erbschaften unter Verwandten gekippt. Dies bedeutet eine Entlastung für Erben, da keine Steuern mehr auf nicht realisierte Zinserträge erhoben werden, was die Nachlassabwicklung vereinfacht.
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